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Selbstbestimmungsinitiative

10. November 2018

Lesermeinungen vom 10.11.2018 Zuger Zeitung

Diese Initiative will eigentlich ein Zeichen gegen das schweizerische System der Gewaltentrennung setzen und das Bundesgericht disziplinieren. Es soll zukünftig dem Bundesgericht nicht mehr möglich sein, auf internationale Vertragsbestimmungen Rücksicht zu nehmen. In der heutigen vernetzten Welt soll unser rein innerstaatliches Recht absolut gelten und das Bundesgericht soll sich zukünftig ja nicht mehr erlauben, davon abzuweichen. Dies alles, weil das Bundesgericht in absoluten Einzelfällen einen den Initianten nicht genehmen Entscheid mit Bezug auf internationale Verträge fällte. Die Initianten übersehen dabei aber, dass die nicht genehmen Entscheide auch allein mit dem schweizerischen Prinzip der Verhältnismässigkeit hätten begründet werden können. Die Verhältnismässigkeit kann aber auch mit der Initiative nicht abgeschafft werden.

Die Initiative schafft höchstens unnötige Unsicherheit und setzt Abschottungszeichen, welche der Wirtschaft und der Bevölkerung nicht dienen. Ausser einer gesetzlichen Verwirrung wäre der neue Verfassungsartikel ein Zeichen in die falsche Richtung.

Massgebend ist doch, dass die Stimmbürger bereits heute das letzte Wort bei wichtigen internationalen Verträgen und auch bei der gesetzlichen Umsetzung der Verfassung per Referendum haben. Lassen wir es dabei und lehnen die unnötige Initiative ab.

Kurt Balmer, Kantonsrat CVP, Risch