Eine medizinische Entscheidung
24. November 2024
Zur Efas-Abstimmung am
24. November
Stellen Sie sich vor, Sie müssen entscheiden, ob Sie in ein Krankenhaus gehen oder eine ambulante Behandlung wählen, und diese Entscheidung wird nicht nur von Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch von finanziellen Aspekten beeinflusst. Genau das passiert derzeit im Schweizer Gesundheitssystem. Doch das könnte sich bald ändern – mit einem Ja zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen. Mit der einheitlichen Finanzierung werden alle Leistungen – ob ambulant, stationär oder für die Pflege, künftig durch einen einheitlichen Verteilschlüssel finanziert. Die Kantone sollen neu mindestens 26,9 Prozent der Nettokosten übernehmen, die restlichen 73,1 Prozent die Krankenversicherer. Dies bietet nicht nur das Potenzial, die Prämien zu stabilisieren, sondern auch die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten zu verbessern. Denn die Entscheidung über die Art der Behandlung sollte nicht von finanziellen Anreizen abhängen, sondern von den medizinischen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten
Auch in der Praxis ist diese Reform längst überfällig: Durch den technologischen Fortschritt sind immer mehr Eingriffe ambulant möglich. Es wird Zeit, dass die Finanzierung diese Entwicklung widerspiegelt. Ein Ja zur einheitlichen Finanzierung am 24. November bedeutet, dass wir eine gerechte, patientenorientierte Versorgung schaffen, die nicht von finanziellen Interessen geprägt ist.
Gabriele Battiston, Präsident Junge Mitte Kanton Zug, Risch
Zugre Zeitung E-Paper vom 23.11.2024
