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Neues Bevölkerungsschutzgesetz im Kanton Zug

21. August 2019

Unmittelbar vor der Sommerpause hat der Kantonsrat in erster Lesung das neue Bevölkerungsschutzgesetz (BevSG) nach einer nicht allzu langen und auch nicht spektakulären Debatte verabschiedet. Nicht ganz zurecht war das Interesse auch der Medien an dieser «Notgesetzgebung» nicht sehr gross, obwohl einerseits bekanntlich der Kanton Zug gerade infolge der Ereignisses aus dem Jahre 2001 noch heute geprägt ist und andererseits die allgemeinen Gefahren in verschiedenen Bereichen zugenommen haben. Ein kleines Beispiel gefällig: Ein (längerer) Stromausfall führt bereits zu grossen Schwierigkeiten, wobei das neue BevSG natürlich nicht der Heilsbringer sein kann. Ein neues Gesetz geht immer von gewissen Konstellationen aus. Krisenfällen ereignen sich meistens anders als prognostiziert und eine anfängliche Chaosphase kann mit einem neuen Gesetz auch nicht vermieden werden.
Das neue Gesetz schafft aber immerhin eine relativ klare Auslegeordnung für Krisenfälle, wobei leider bereits bei der Definition der Krise (Notstand) Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind. Mehrheitlich war der Kantonsrat der Meinung, dass der häufig diskutierte «Klimanotstand» nicht unter dieses Gesetz fallen soll. Gestützt auf dieses Gesetz kann wohl der Regierungsrat oder der Kantonsrat im Kanton Zug kaum den Klimanotstand ausrufen.
Es ist jedenfalls von Vorteil, wenn im neuen BevSG die Entscheidmechanismen im Krisenfall besser geklärt sind und auch die Notstromversorgung eine gesetzliche Basis erhält. Unschön ist aber aktuell, dass sich im Rahmen der Gesetzesdebatte leider klar gezeigt hat, dass der Kanton Zug heute nicht einmal mehr über ein geschütztes Spital verfügt und in einem Krisenfall sofort auf Nachbarhilfe angewiesen ist. Schliesslich hat erfreulicherweise der Kantonsrat auch noch dafür gesorgt, dass eine vom Regierungsrat gewollte unnötige Verschärfung der Strafbestimmungen relativiert wurde. Mit diesen Ergänzungen kann der Kantonsrat das neue Gesetz guten Gewissens nach der Sommerpause definitiv genehmigen.

Kurt Balmer, Kantonsrat CVP Risch

Zugerwoche vom 21. August 2019