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Steuergesetzrevision einmal mehr

10. August 2025

Der Kantonsrat ist wieder einmal daran, im Rahmen des neunten Revisionspakets, das zugerische Steuergesetz anzupassen. Dabei beabsichtigt
der Regierungsrat die Abzüge für die gestiegenen Krankenkassenprämien zu erhöhen, die Rentner zu entlasten und substanzielle Mittel für die Erneuerung
und den Betrieb der kantonalen Abwasserinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Der zentrale Punkt der Revision ist aber die fix befristete Senkung des
Kantonssteuerfusses für die Jahre 2026 bis 2029 von 82 Prozent auf 78 Prozent. Wir wissen es, der Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr war sehr gut
und die Prognosen für die nächsten Jahre sind -zurückhaltend formuliert- auch gut. Eigentlich haben auch die Bürgerinnen und Bürger des Kantons in den
vergangenen Jahren zu viel Steuern bezahlt und es müsste auch mindestens in mittelfristiger Hinsicht eine Kompensation erfolgen. Eine rückwirkende
Korrektur ist aber wohl technisch kaum machbar und man greift wieder einmal zum angeblich bisher bewährten Mittel der Steuerfussreduktion. Für mich
erschliesst sich im Moment insbesondere noch nicht, weshalb der Kantonrat sich quasi selbst beschränkt und eine fixe Reduktion für 4 Jahre im Gesetz
verankert werden soll. In dieser Zeit können sich ja weitere sehr positive oder auch sehr negative Faktoren ergeben, welche Steuererhöhungen oder
reduktionen aufdrängen. Wiederum müssten solche Korrekturen realistischerweise via Volksabstimmung erfolgen. Eine gewisse Flexibilität und
die gut bewährte und übliche jährliche parlamentarische Mitsprache beim Steuerfuss sieht definitiv anders aus. Natürlich kann man argumentieren, dass
Planungssicherheit wichtig ist. Ich sehe aber heutzutage im «trumpschen Zeitalter» deutlich andere Risiken für die viel beschworene und von der
Wirtschaft gewünschte Zuverlässigkeit und Stabilität. Eine sehr valable Ergänzung / Alternative ist die Äufnung eines Kantonsfonds
mit einem noch zu bestimmenden Geldbetrag. Eine solche Reserve kann und soll längerfristig sinnvoll investiert werden. Dabei können auch zugerische
Anliegen wie Wohnraumfinanzierung Platz finden. Es versteht sich von selbst, dass die Politik einmal initial den Zweck klar zu bestimmen hat. Alsdann muss
die Verwaltung des Fonds unbedingt losgelöst von politischen Begehrlichkeiten erfolgen. Sollte dann im Extremfall völlig wider Erwarten der Kanton Zug in
ferner Zukunft in eine finanzielle Misere geraten, kann diese Reserve sogar wieder realisiert werden. Das Eigenkapital des Kantons wird selbstverständlich
durch einen solchen Fonds nicht reduziert. In Anbetracht der Tatsache, dass der Kanton Zug jetzt zwischenzeitlich über 2,5
Mia. Franken Eigenmittel verfügt und der Regierungsrat dafür keine vom Kantonsrat abgesegnete Eigenkapitalstrategie will, sind zeitgemässe
parlamentarische Anpassungen nötig. Das Sprichwort «Checks and Balances» lässt grüssen. Leider beabsichtigt die Regierung auch nur, im Herbst dem
Kantonsrat die allgemeine Finanzstrategie 2026 – 2034 zur Kenntnisnahme vorzulegen und rühmt sich gleichzeitig, aktuell allein mit Geldmarktanlagen
eine sichere und gewinnbringende Anlage für die erwähnten Mittel zu tätigen. Wenn nun gemäss den Erwartungen des Regierungsrates das Eigenkapital
weiterhin steigt, so sind auch zwecks Entlastung der Exekutive finanzielle Strategiemassnahmen unter Berücksichtigung des Parlamentes zwingend.

Zuger Ansichten 9. Aug. 2025 / Kurt Balmer, Kantonsrat Risch