Steuerpaket: Familien und Unternehmen profitieren im Kanton Zug
27. Oktober 2023
Familien und Unternehmen profitieren im Kanton Zug
Zur kantonalen Abstimmung vom 26. November zur
Änderung des Steuergesetzes.
Am 26. November 2023 haben wir die Möglichkeit, eine wichtige Entscheidung für unsere Zukunft zu treffen. Die anstehende Abstimmung über die Änderung des Steuergesetzes im Kanton Zug betrifft uns alle, und es lohnt sich, genauer hinzusehen.
Das Hauptziel dieser Gesetzesänderung ist es, unseren Kanton attraktiver zu machen und die finanzielle Belastung der Steuerzahler zu reduzieren. Konkrete Massnahmen werden ergriffen, um Familien und Unternehmen zu unterstützen. Die Abzüge für Kinderbetreuung werden angehoben, wobei der Drittbetreuungsabzug auf 25 000 Franken und der Eigenbetreuungsabzug auf 12 000 Franken steigt. Dies bedeutet finanzielle Erleichterung für Eltern von insgesamt bis zu 24 400 Franken pro Kind und Jahr bei Eigenbetreuung und von insgesamt bis zu 37 400 Franken pro Kind und Jahr bei Drittbetreuung.
Die Senkung der Vermögenssteuer ist ein weiterer positiver Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons zu steigern und die gesamte Bevölkerung finanziell zu entlasten. Zusätzlich werden die Freibeträge für Alleinstehende, Verheiratete beziehungsweise eingetragene Partnerschaften sowie pro minderjähriges Kind verdoppelt, insbesondere zum Vorteil von Menschen mit bescheidenem Vermögen.
Auch die Einkommenssteuertarife werden moderat angepasst, wodurch der Maximalsteuersatz erst bei höheren Einkommen greift. Das bedeutet, dass Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen profitieren werden, insbesondere ab Einkommen von rund 65 000 Franken für Alleinstehende und 130 000 Franken für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Partnerschaften. Diese Gesetzesänderung ermöglicht auch die dauerhafte Beibehaltung der erhöhten persönlichen Abzüge, die während der Covid-19-Pandemie eingeführt wurden. Über 80 Prozent der steuerpflichtigen Privatpersonen, insbesondere diejenigen mit kleineren Einkommen, werden davon profitieren. Die Erhöhung des Freibetrags für Vereine und Stiftungen auf 200 000 Franken stärkt zudem unsere Zivilgesellschaft und das Gemeinwohl.
Die finanzielle Stabilität des Kantons Zug erlaubt es uns, diese Änderungen zu unterstützen, trotz vorübergehender Mindereinnahmen. Mit Mindereinnahmen von rund 108 Millionen Franken im Jahr 2024 und 132 Millionen Franken ab 2025, werden diese gut bewältigt werden, angesichts der erwarteten hohen Ertragsüberschüsse von jährlich rund 320 bis 418 Millionen Franken.
Die Steuerreform bietet eine seltene Gelegenheit, unseren Kanton in eine noch vielversprechendere Zukunft bei einer finanziellen
Entlastung für alle Steuerzahlenden zu führen. Lassen Sie uns diese Chance ergreifen und am 26. November 2023 mit Ja für eine chancenreiche Zukunft des Kantons Zug stimmen.
Matthias Ebneter, Vorstandsmitglied Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) des Kantons Zug, Rotkreuz
Aus dem E-Paper vom 26.10.2023