Welcome to Switzerland…. oder auch nicht
18. September 2025
An Bürokratie kaum zu überbieten, liebe Leserinnen und Leser. Im April haben wir als Familie Tauchferien auf den Malediven genossen. Mit unserem maledivischen Tauchinstruktor (24 jährig) haben wir vereinbart, dass er für 3 Wochen Ferien in die Schweiz kommt und unser Gast sein soll. Daraufhin organisierte er alles Nötige für das Schengenvisum: einen Hinflug am 02.09.2025 und einen Rückflug am 22.09.2025, eine Reisekrankenversicherung, eine Arbeitsbestätigung für die Zeit nach seinen Ferien und – ergänzt durch unser Einladungsschreiben – stellte er den Antrag bei der Schweizer Botschaft in Colombo (Sri Lanka). Zehn Tage nach der Einreichung wurde der Visumsantrag am 24.07.25 abgelehnt mit der Begründung auf den Verdacht, er werde nicht zurückkehren, und zudem verfüge er nicht über genügend finanzielle Mittel.
Mit einer Vollmacht unseres Tauchinstruktors haben wir daraufhin in Bern Einspruch erhoben. In einem Remonstrationsschreiben legten wir dar, weshalb die Ablehnung aus unserer Sicht unbegründet war, und reichten sämtliche Unterlagen nochmals ein. Bereits zwei Tage später, am 30.07.2025, erhielten wir die Bestätigung, dass das Gesuch frist- und formgerecht eingegangen sei – verbunden mit einer Rechnung über CHF 200.–, die wir umgehend beglichen haben, damit das Verfahren schnellstmöglich weitergeführt wird.
Knapp einen Monat später erreichte uns ein Schreiben vom Amt für Migration des Kantons Zug mit einem umfangreichen Fragebogen: Welche Beziehung haben wir zum Gast? Warum möchte er die Schweiz besuchen? Und können wir gewährleisten, dass er nach seinen Ferien wieder ausreisen wird? Zusätzlich wurde eine Verpflichtungserklärung über CHF 30’000.– notwendig. Am 01.09.2025 haben wir sämtliche Unterlagen nach Zug gesandt.
Doch damit nicht genug: Am 05.09.2025 erhielten wir von der Gemeinde Risch die Aufforderung, nahezu dieselben Dokumente erneut in Rotkreuz einzureichen – obwohl sie bereits in Zug vorlagen. Gefordert wurden zudem ein Bankauszug über ein Konto mit einer Mindestsumme von CHF 30’000.–, zwei bis drei aktuelle Lohnabrechnungen sowie ein Betreibungsregisterauszug. Alle Unterlagen brachten wir am 08.09.2025 persönlich zur Gemeindeverwaltung Risch. Dort erklärte man uns freundlich, dass diese wiederum nach Zug weitergeleitet würden, von wo sie schliesslich zurück nach Bern gehen.
Zwei Tage später erreichte uns dann – wenig überraschend – eine weitere Rechnung vom Amt für Migration Zug über CHF 43.–.
Seit dem 08.09.2025 warten wir nun gespannt auf die Antwort aus Bern – und siehe da, am 17.09.2025 erreicht uns bereits das nächste Schreiben mit Rückfragen. Offenbar ist immer noch nicht abschliessend geklärt, in welchem Verhältnis wir zu unserem Gast stehen, es wird die Frage gestellt, ob es sich bei unserem Gast um den Lebenspartner meiner Ehefrau handle.
Beim Lesen dieses Lesebriefes wird schnell klar: Der ursprünglich gebuchte Flug ist längst verfallen, sodass die geplante Reise in die Schweiz nicht stattfinden konnte.
Damit unser Gast allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine echte Chance erhält, die Schweiz zu besuchen, lassen wir den Visumantrag nun einfach weiterlaufen, anstatt ihn zurückzuziehen. Es ist bedauerlich, wie viel Bürokratie in diesem Fall zum Hindernis geworden ist – wo es doch nur um einen dreiwöchigen Ferienaufenthalt gegangen wäre.
Das Vorgehen der Behörden, von Zug über Bern bis nach Colombo, stimmt mich nachdenklich. Bei künftigen Diskussionen über zusätzliche Ressourcen im Migrationsamt werde ich mich schwertun, guten Willen zu zeigen, solange Effizienz und Pragmatismus nicht spürbar verbessert werden.
Manchmal entsteht der Eindruck, dass die Prioritäten im System nicht ganz ausgewogen sind: Während Feriengäste und deren Gastgeber mit strengen Hürden konfrontiert werden, gelingt es im Asylbereich trotz allen Herausforderungen oft, flexiblere und grosszügigere Lösungen zu finden. Es wäre wünschenswert, wenn auch legitime Besuchsanliegen mit etwas mehr Augenmass und Gastfreundschaft behandelt würden.
Roger Wiederkehr,
Die Mitte Kantonsrat, Risch
