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Zum Zuger Steuerpaket / Volksabstimmung vom 26. Nov. 2023

27. Oktober 2023

Der Zuger Kantonsrat hat bekanntlich ein Steuerpaket verabschiedet mit dem Inhalt, dass einerseits nicht einfach bei Privatpersonen auf Vorrat weiterhin Steuerüberschüsse produziert werden und andererseits wird auch zugunsten der Gemeinden eine Umverteilung vorgenommen.

In der Vergangenheit hat es bereits verschiedene Anpassungen im Steuergesetz gegeben und ich habe noch nie erlebt, dass auch nur eine moderate Senkung des Steuertarifs von den linken Kreisen akzeptiert wurde.

Im Einkommenssteuerbereich ist das Ziel der jetzigen Steuergesetzrevision insbesondere eine Entlastung des Mittelstandes, wobei Vertreter der Mitte entgegen den ursprünglichen Intensionen des Regierungsrates genau dafür sorgten. Mit entsprechenden Privilegien werden vor allem Alleinstehende mit Einkommen ab Fr. 65’000.- und Verheiratete respektive eingetragene Partnerschaften ab Fr. 130’000.- begünstigt. Hinzu kommt noch, dass die persönlichen Abzüge auf Dauer erhöht bleiben, die Vermögensfreibeträge bei Privatpersonen verdoppelt und Kapitalsteuerfreibeträge gerade auch für Stiftungen und Vereine massiv erhöht werden.
Mit dem vom Kantonsrat gewählten System wird das Steuerregime der klassischen Firmen nicht berührt, zumal die ganze Eidgenossenschaft vor kurzem den Minimalsatz erhöht hat und diese Volksabstimmung natürlich zu respektieren ist.
Als Argument gegen das Steuerpaket wird nun häufig vorgetragen, dass der Kanton Zug noch attraktiver und das Wohnen noch teurer wird. Selbst wenn dies wider Erwarten stimmt, so wäre es doch im heutigen internationalen Wettbewerbsgeschehen kaum sinnvoll, nichts zu tun. Denn damit nimmt der Kanton Zug mindestens einstweilen unzulässigerweise von natürlichen Personen zu viel Steuern ein. Mittel- resp. mutmasslich schwächt der Kanton Zug damit auch die Wirtschaft mit weniger Kaufkraft. Die Spirale der Schwäche soll nicht zu drehen beginnen und kluge Investitionen können aber trotzdem weiterhin erfolgen. Kaum tauglich dürfte es auch sein, plötzlich den Wohnraum als Kanton aufzukaufen und damit der Teuerung noch mehr Schub zu geben respektive damit für die Verwaltung des Wohnraums den Staatsapparat zu vergrössern.
Es ist abschliessend aber auch nicht zulässig, systematisch vom dem einzelnen Bürger respektive Bürgerin zuviel Geld zu verlangen. Das Prinzip der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit gemäss Finanzhaushaltsgesetz erfordert gemäss Kantonsrat, dass auch positive Ergebnisse der Erfolgsrechnungen kumuliert über acht Jahre auszugleichen sind. In diesem Sinne besteht Handlungsbedarf und der Kantonsrat will klar auch nicht gegen
gesetzliche Vorschriften vorstossen. Ich lade sie daher ein, dieses Prinzip an der Urne zu bestätigen.

Besten Dank zum Voraus.

Kurt Balmer, Kantonsrat Die Mitte, Risch